Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die Tagesweise- & Ferienweise Betreuung des Hundes, Spazierservice des Hundes, Kleintierbetreuung, Katzenferienbetreuung, Tier Taxi . Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung der Dienstleistungen von Rahels Hundebetreuung.
Es besteht die Möglichkeit sich vor Vertragsbeginn über Umfang und Abläufe kostenlos beraten zu lassen.
Impfschutz & Gesundheitszustand des Hundes beim Spazierservice
Impfschutz & Gesundheitszustand bei der Hundes Tages-& Ferienbetreuung
Der Hundehalter versichert, dass sein Hund gesund, frei von ansteckenden Krankheiten ist und die nachfolgend genannten Schutzimpfungen besitzt. Ein Nachweis aller Impfungen erfolgt einmal jährlich durch die Vorlage des Impfpasses und einer Kopie desselben. Sollte die Impfung nicht ordnungsgemäss erfolgt sein, ist Rahels Hundebetreuung dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Der Hundehalter sichert zu, dass der Hund innerhalb des letzten Jahres folgende Impfungen erhalten hat: Kombinierte Impfung (Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose), Lepto 6 plus die Nasale Zwingerhusten Impfung und Tollwut.
Der Hundehalter sichert ebenfalls zu, dass der Hund regelmäßig entwurmt wird. Der Hundehalter bestätigt dies mit der Unterschrift des Vertrages.
Ansteckende Krankheiten (wie zum Beispiel Flöhe und Zwingerhusten) müssen unverzüglich vom Besitzer gemeldet werden. Die Betreuung des Hundes kann währenddessen nicht gewährleistet werden.
Läufige Hündin müssen mindestens 5 Tage vor dem Einzug gemeldet werden (zusätzliche Kosten pro Tag 20.00 CHF)
Versicherungen und Haftung
Der Hundehalter versichert, dass für den Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Eine Kopie des Vertrages ist bei Abgabe des Kundendatenblatt an Rahels Hundebetreuung auszuhändigen.
Der Hundehalter tritt für alle von ihm und seinem Hund, sowie von seinen Begleitpersonen verursachten Schäden ein. Die Rahels Hundebetreuung übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die beim Training in den Lektionen entstehen, sowie Schäden und Verletzungen jeglicher Art, die durch teilnehmende Hunde entstehen.
Der Hundebesitzer haftet für alle von seinem Hund verursachten Schäden während seines Aufenthaltes bei Rahels Hundebtreuung.
Bei notfallmässigem Tierarztbesuch durch Krankheit oder Unfall während der Betreuung übernimmt der Hundehalter allfällige Kosten.
Rahels Hundebetreuung ist dazu verpflichtet, den Hundehalter vor/während des Tierarztbesuchs umgehend zu kontaktieren.
Bei Verletzungen am Hund während der Betreuungszeit übernimmt Rahels Hundebetreuung nur bei nachweislicher Verletzung der Aufsichtspflicht oder Fahrlässigkeit die anfallenden Kosten.
Rahels Hundebetreuung übernimmt keine Verantwortung für auftretende Krankheiten, Verletzungen oder den Todesfall eines Hundes.
Im Notfall ist Rahels Hundebetreuung berechtigt, einen Tierarzt nach eigener Wahl zu konsultieren und Entscheidungen zum Wohl des Hundes bis hin zur Euthanasie zu treffen.
Auch bei sorgfältiger Betreuung kann ein Hund aus der Hundepension Rahels Hundebetreuung entweichen. Sollte das Tier trotz intensivster Bemühung nicht wiedergefunden werden, besteht seitens des Hundehalters kein Anspruch auf Schadenersatz.
Kranke, verletzte Hunde
Grundsätzlich kann Rahels Hundebetreuung nur gesunde Hunde betreuen. Hunde mit Einschränkungen müssen beim Kennenlernen begutachtet werden, ob sie in das Rudel passen.
Rüden / Hündinnen
Rahels Hundebetreuung führt kastrierte und intakte Rüden und Hündinnen aus. Bedingung ist, dass die Hunde mit anderen Artgenossen (Rüden und Hündinnen) sozialverträglich sind.
Läufige Hündinnen können betreut werden, wenn es die Gruppenkonstellation zulässt (keine intakten Rüden in der Gruppe). Rahels Hundebetreuung muss mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin über die Läufigkeit der Hündin informiert werden, damit entschieden werden kann, ob eine Betreuung möglich ist oder nicht. Rahels Hundebetreuung behält sich das Recht vor, läufige Hündinnen während der Läufigkeit vorübergehend von der Betreuung auszuschliessen.
Rahels Hundebetreuung kommt nicht für die Kosten und die Folgekosten auf, die durch die Trächtigkeit der Hündin und der geborenen Welpen entstehen.
Schäden am Inventar
Vom Hund verursachte Schäden am Inventar (z.B.: Auto, Leinen, Kleidung, usw.), werden dem/der Hundebesitzer/in vollumfänglich in Rechnung gestellt.
Stornierung von Terminen durch Tierbesitzer/in
Spazierservice, Hundetagesbetreuung & Hunde-Taxi:
Vereinbarte Termine müssen mindestens 48 Stunden vorher storniert werden. Ansonsten werden die Kosten vollumfänglich in Rechnung gestellt.
Ferienbetreuung Katzen, Ferienbetreuung Hunde & Kaninchen und Kleinsäuger:
Bei Absagen eines Ferienplatzes gelten folgende Bedingungen! 20-15 Arbeitstage vor dem Termin werden 50% verrechnet. 14-0 Arbeitstage vor dem Termin wird der volle Preis verrechnet. Besitzer, die früher von den Ferien zurückkommen, erhalten keine Rückerstattung.
Termine, die nicht eingehalten werden können, müssen schriftlich abgesagt werden (keine Facebook oder Instagram Nachrichten). Bei nicht einhalten der Stornierungsrichtlinien, ist der gesamte Betrag vollumfänglich zu bezahlen.
Stornierung von Terminen durch Rahels Hundebetreuung
Rahels Hundebetreuung ist es ein grosses Anliegen, vereinbarte Termine zuverlässig einzuhalten. Falls Termine nicht eingehalten werden können, wird der/die Tierbesitzer/in 48 Stunden vorher informiert. Bei einer akuten Erkrankung oder einem Unfall ist Rahels Hundebetreuung leider gezwungen, den Termin kurzfristig zu stornieren. In beiden Fällen muss der/die Tierbesitzer/in selber Ersatz für die Betreuung seines/ihres Tier organisieren. Durch Rahels Hundebetreuung stornierte Termine werden nicht in Rechnung gestellt. Rahels Hundebetreuung haftet nicht für allfällige zusätzliche Betreuungskosten.
Bezahlung
Die Dienstleistung wird jeweils im Voraus bar oder per Überweisung (einzeln oder für einen Monat) bezahlt.
Andere Zahlungsarten sind mit Rahels Hundebetreuung abzusprechen.
Bei vorzeitiger Abholung verrechnen wir die Anzahl Tage nach Anmeldung. Aufenthalte
verlängern sind kein Problem gem. Absprache.
Zugang zum Haus, Wohnung
Damit der Hund abgeholt, die Katze, die Kleintiere betreut werden können, benötigt Rahels Hundebetreuung Zugang zu den entsprechenden Räumlichkeiten.
Rahels Hundebetreuung ist verpflichtet, vertrauenswürdig mit den Schlüsseln umzugehen.
Ausrüstung für den Hund
Der/die Hundebesitzer/in muss ein passendes, für den Hund geeignetes Halsband und/oder ein passendes Geschirr wie eine Leine haben.
Ferien Rahels Hundebetreuung
Die Termine werden jeweils im Januar des laufenden Kalenderjahres bekannt gegeben.
Infos
Der Ferienhund wird zwei Tage nach Ablauf des vereinbarten Abholtermins einem Tierheim übergeben. Das Tierheim wird von Rahels Hundebetreuung bestimmt.
Die hierbei entstehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt.
Das Kundendatenblatt, ausgefüllt durch den Hundehalter, ist Bestandteil der AGB's und muss bei Abgabe des Hundes unterschrieben vorliegen. Für Schäden, die durch fehlerhaftes Ausfüllen und/oder durch fehlende Daten im Kundendatenblatt entstehen, übernimmt der Hundehalter die volle Haftung.
Rahels Hundebetreuung verpflichtet sich dazu, den Hund art- und verhaltensgerecht zu halten und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.
Änderungen dieser Bestimmungen müssen schriftlich vorliegen. Mündliche Erklärungen sind, ausgenommen der Bring- und Abholzeiten, unwirksam.
Mit der Unterschrift des Vertrages bestätigt der Tierhalter, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand ist der Sitz von Rahels Hundebetreuung. Anwendbar ist in jedem Fall schweizerisches Recht.
Die persönlichen Vertrags- und Rechnungsdaten unterliegen dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben und/oder verkauft. Die Daten dienen lediglich internen Zwecken und der Rechnungsstellung.
Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen tangiert nicht die Gültigkeit der übrigen.
01.01.2023
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